Beiträge, die gegen unseren Disclaimer verstoßen, werden kommentarlos gelöscht und der Verursacher ggf. gesperrt.

Willkommen bei The Ultimate Rover 75 Website



Club Seventyfive Website
Willkommen
  unsere Facebookseite - Klick hier   Du bist nicht
eingeloggt

Sprachen
Sprache für das Interface auswählen

Dutch English German

Allgemeines
· Home
· Topics
· Umfragen
· Web Links
· Fördermitglieder
· Impressum
· Merchandisingshop
· DSGVO
· Schwesterklubs

Wissen
· Forum
· Artikel Archiv
· Downloads
· Enzyklopädie
· FAQ
· Testberichte
· Werkstatt-DB

Community
· Bildergalerie
· Treffen
· Sonderkonditionen
· Registrierte User
· Private Nachrichten
· Dein Account

Spenden

unterstützt The Ultimate Rover 75 Web Site!



Wer ist Online
Zur Zeit sind 690 Gäste und 0 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Zum 1. April 2008 sind in Luxemburg wichtige Verkehrsregeln geändert worden
Geschrieben am Friday, 11.April. @ 18:42:42 UTC by fuerst48

Bereich für Allgemeine Informationen ernst schreibt "So gilt jetzt auch hier bei Pannen oder Unfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen die Warnwestenpflicht für Autofahrer. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen.

Als weitere Neuerung muss bei der Annäherung an ein Stauende das Warnblinklicht eingeschalten werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen.

Bei einem Stau in einem Tunnel muss zwischen zwei Fahrzeugen ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.

Ab sofort müssen Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, zudem auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren. Auch ist es nichtberechtigten Fahrzeugen untersagt, an Bushaltestellen zu halten. Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.

Großzügiger wurde das Tempolimit für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die auf Autobahnen bei Regen jetzt 90 km/h schnell fahren dürfen. Verboten wurde hingegen die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen.

Die Missachtung der neuen Bestimmungen wird mit Bußgeldern von 24 bis 145 Euro geahndet. Die luxemburgische Polizei wird die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verstärkt überwachen und Bußgelder an Ort und Stelle kassieren.

Quelle: auto-motor-sport newsletter vom 11.4.08
"


 
Login
Benutzername

Passwort

Noch keinen Account ? Jetzt kostenlos registrieren!

Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema Bereich für Allgemeine Informationen
· Nachrichten von fuerst48


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Bereich für Allgemeine Informationen:
Die Kaufberatung. Wie werde ich ein Rover Seventyfive-Fahrer ?


Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 5
Stimmen: 1


Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht


Einstellungen

 Druckbare Version Druckbare Version

 Diesen Artikel an einen Freund senden Diesen Artikel an einen Freund senden


Vorhandene Themen

Bereich für Allgemeine Informationen
 



Copyright © 2002 - 2024 Club SeventyFive a.s.b.l., Luxembourg
The Ultimate Rover 75 Website
Eine nicht kommerzielle Webseite rund um eines der schönsten gegenwärtigen Automobile.
NukeScripts(tm) Resecured PHP-Nuke 7.6.
Erstellung der Seite: 0.04 Sekunden